Vereinsförderung 1.000 x 1.000
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von 1,25 Millionen zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 durchgeführt werden bzw. wurden und die sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
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Kooperation Sportverein mit Schulen
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Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
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Integration
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Inklusion
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Mädchen und Frauen im Sport - Chancengleichheit und Vielfalt
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Sport der Älteren
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Sport gegen Einsamkeit
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Gesundheits- und Rehabilitationssport
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Nachhaltige Entwicklung im Sport